Ehrenordnung


1. Grundsätze

  • Der Verein ehrt Mitglieder für ihre Treue und ihr Engagement.
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Ehrung.

2. Arten der Ehrungen

  • Ehrenurkunden
  • Verdienst- und Ehrennadeln gemäß der Ehrenordnung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. (z. B. Silber / Gold)
  • Ehrenmitgliedschaft (ab 10 Jahren, danach alle 5 Jahre)
  • Ehrenvorstand (ab 8 Jahren, danach alle 4 Jahre)

3. Besondere Anlässe der Mitglieder

  • Geburtstag (50, 60, 70, 75 Jahre, danach alle 5 Jahre)
  • Geburt eines Kindes
  • Hochzeitsjubiläum (z. B. Hochzeit, Silberhochzeit, Goldene Hochzeit)
  • Jugendweihe oder Konfirmation

4. Trauerfall

  • Veröffentlichung einer Traueranzeige auf der Homepage
  • Beileidsgrüße an die Angehörigen
  • Gedenkminute bei der Mitgliederversammlung, am Tag der Gehörlosen sowie bei der Jahresabschlussfeier

5. Verleihung der Ehrungen

Die Ehrungen erfolgen in der Regel im Rahmen von:

  • dem Tag der Gehörlosen
  • der Jahresabschlussfeier

6. Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 17. Januar 2026 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Der Vorstand
Lutherstadt Wittenberg, den 7. März 2026