Ehrenordnung
1. Grundsätze
- Der Verein ehrt Mitglieder für ihre Treue und ihr Engagement.
- Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Ehrung.
2. Arten der Ehrungen
- Ehrenurkunden
- Verdienst- und Ehrennadeln gemäß der Ehrenordnung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. (z. B. Silber / Gold)
- Ehrenmitgliedschaft (ab 10 Jahren, danach alle 5 Jahre)
- Ehrenvorstand (ab 8 Jahren, danach alle 4 Jahre)
3. Besondere Anlässe der Mitglieder
- Geburtstag (50, 60, 70, 75 Jahre, danach alle 5 Jahre)
- Geburt eines Kindes
- Hochzeitsjubiläum (z. B. Hochzeit, Silberhochzeit, Goldene Hochzeit)
- Jugendweihe oder Konfirmation
4. Trauerfall
- Veröffentlichung einer Traueranzeige auf der Homepage
- Beileidsgrüße an die Angehörigen
- Gedenkminute bei der Mitgliederversammlung, am Tag der Gehörlosen sowie bei der Jahresabschlussfeier
5. Verleihung der Ehrungen
Die Ehrungen erfolgen in der Regel im Rahmen von:
- dem Tag der Gehörlosen
- der Jahresabschlussfeier
6. Inkrafttreten
Diese Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 17. Januar 2026 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Vorstand
Lutherstadt Wittenberg, den 7. März 2026
