Mitglied werden
Beitragsordnungdes Gehörlosenvereins Wittenberg e.V.
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Jedes Vereinsmitglied hat einen monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Der Mitgliedsbeitrag kann durch Überweisung auf das Vereinskonto unter Angabe des Zahlungstermin oder durch Einzugsermächtigung des Vereins entrichtet werden.
- Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30. September eines jeden Jahres fällig.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag an der Verein beträgt
| für Mitglieder | 72 € |
| für Kinder 0-6 Jahre | 0 € |
| für Kinder 7-14 Jahre | 12 € |
| für 15-17 Jahre | 24 € |
| für Auszubildende und Studierende ab 18 Jahren mit Nachweis | 24 € |
| für Ehrenmitglieder | 0 € |
- Vereinskonto
Alle Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu überweisen:
| Kontoinhaber: | Gehörlosenverein Wittenberg e.V. |
| Bank: | Sparkasse Wittenberg |
| IBAN: | DE85 8055 0101 0000 0142 30 |
| BIC: | NOLADE21WBL |
- Für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung bzw. für jeden vom Mitglied schuldhaft verursachten zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist eine Gebühr zu entrichten (Bearbeitungsgebühr). Die Mahngebühr wird pauschal berechnet.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 27. Januar 2024.
Der Vorstand
Lutherstadt Wittenberg, den 27. Januar 2024
