Hausordnung
Allgemeines
Das Gehörlosenzentrum dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereins sowie dem Erreichen unserer Ziele:
Förderung der Gehorlösenkultur
- Wahrnehmung der Interessen der gehörlosen Mitglieder bei Behörden, Arbeitsstellen und anderen öffentlichen Einrichtungen.
- Organisation von Veranstaltungen zur Beratung und der sozialen sowie kulturellen Betreuung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation der Gehörlosen mit der hörenden Umwelt
- Aufklärung der Öffentlichkeit über Probleme gehörloser Menschen
- Pflege von Geselligkeit, Kontakten und Weiterbildung der Gehörlosen
Die Öffnungszeiten der Gehörlosenzentrum legt der Ausschuss fest. Sie sind den Internetseiten des Gehörlosenvereins Wittenberg -www.gvwittenberg.de- zu entnehmen. Für die Öffnung des Gehörlosenzentrum wird vom Ausschuss jeweils ein Verantwortlicher benannt. Dieser übt das Hausrecht aus. Falls ein Mitglied zum Zeitpunkt seines Dienstes verhindert sein sollte, hat es seinen Dienst mit einem anderen Mitglied zu tauschen oder für Einsatz zu sorgen. Wechsel im Gehörlosenzentrumdienst sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.
Die Regeln, die in dieser Hausordnung aufgestellt sind, müssen beachtet werden.
Sauberkeit
- In den Räumen des gesamten Gehörlosenzentrums ist auf Ordnung zu achten und benutztes Vereinseigentum wieder aufzuräumen, benutztes Geschirr ist nach dem Gebrauch zu reinigen und aufzuräumen. Leere Flaschen sind in die entsprechenden Kisten einzusortieren. Wenn die Tische oder Ablageflächen verschmutz sind, so müssen diese spätestens vor Verlassen der Räumlichkeiten gereinigt werden.
- Das Gehörlosenzentrum ist mit Sorgfalt zu behandeln. Beschädigungen sind dem Vorstand zu melden.
- Abfälle sind in den dafür vorgesehenen. Behältnissen zu entsorgen. Es ist strikt untersagt, privaten Kehricht auf der Anlage unseres Gehörlosenzentrum zur entsorgen.
- In der Küche gilt Zutritt nur für Küchenpersonal mit Kenntnissen der Hygienevorschriften.
- Das Gehörlosenzentrum sowie das Gelände sind sauber zu halten.
Verhalten im Gehörlosenzentrum
- Im Gehörlosenzentrum ist das Rauchen untersagt.
- Im Gehörlosenzentrum ist kein Platz für Rassismus.
- Es gilt das Jugendschutzgesetz – insbesondere kein Alkohol an Jugendlichen unter 18 Jahren!
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
- Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.
- Der Verein übernimmt keine Haftung für Diebstähle (z.B. Taschen, Mobile, Garderobe, Depot usw.).
- Für die Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und den Gästen gegenüber keiner Haftung.
Verlassen des Gehörlosenzentrum
- Wer das Gehörlosenzentrum als Letzter verlässt, hat zu prüfen, ob das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet sind, dazu gehört auch der Warmwasserboiler unter dem Küchenschrank und die Dunstabzugshaube;
- Kühlschrank in der Küche und Getränkekühlschrank in der Bar bleiben eingeschaltet;
- Speisereste und geöffnete Verpackungen für Speisen müssen aus dem Kühlschrank entfernt werden;
- das Wasser aus dem Glasspülgerät muss entleert werden und auf die Arbeitsplatte neben den Waschbecken zum trocken gestellt werden;
- alle Fenster verriegelt sind;
- alle Heizkörper auf Sternchen stehen;
- Kontrolle in der Damen- und Herrentoilette, dass das Wasser Spülung nicht läuft;
- sämtliche Türen und Zwischentür sind abgeschlossen.
Schlüssel
- Der Ausschuss legt fest, wer Inhaber eines Schlüssels für das Gehörlosenzentrum ist.
Die Schlüsselinhaber werden in der Vereinsdatenbank verwaltet. - Die Schlüsselinhaber müssen ihre An- und Abwesenheit vermerken. Als Nachweis gilt ausschließlich des Eintrags in der Anwesenheitsliste.
- Die Weitergabe von Schlüssel ist untersagt.
- Der Schlüssel darf nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Vorstand weitergegeben werden.
- Bei deren Abwesenheit sind die Mängel in das ausliegende Nutzerbuch einzutragen.
- Mit der Schlüsselübernahme wird die gültige Hausordnung anerkannt.
- Bei Verlust des Schlüssels haftet der Besitzer bis zur Wiederherstellung der Sicherheit.
Vermietung des Gehörlosenzentrum
- Der Gehörlosenverein Wittenberg e.V. stellt das Gehörlosenzetrum für vereinsinterne Veranstaltungen kostenlos zur Verfügung. Öffentliche Veranstaltungen des Vereins sind vom Vorstand zu genehmigen.
- Eine Untervermietung der gemieteten Räume ist nicht zulässig.
- Anlässlich privater Veranstaltungen wird eine Nutzungsgebühr von 100,- € für Vereinsmitglieder (bei mindestens einjähriger Mitgliedschaft) 200,- € für vereinsfremde Personen sowie eine Kaution von 100,- € erhoben. Die Nutzungsgebühr beinhaltet die Nutzung des vereinseigenen Inventars.
- Der gewünschte Nutzungstermin ist dem Vorstand mitzuteilen. Der Vorstand entscheidet über den Antrag und trägt den Termin ggf. in den Vereins-Terminkalender ein. Damit ist die Zusage an das Mitglied erteilt. Das Mitglied erhält die erforderlichen Schlüssel von einem Beauftragten des Vorstandes. Die Rückgabe hat jeweils unmittelbar nach der Veranstaltung zu erfolgen.
Vereinseigentum
- Zum Inventar des Gehörlosenzentrum gehörende Gegenstände (Gläser, Porzellan, Besteck etc.) dürfen nicht außer Haus gebracht werden.
Verstöße
- Grobe Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung führen zu einem Ausschuss von einer erneuten Nutzung.
Der Vorstand
Lutherstadt Wittenberg, den 27. Januar 2024
